1. Das Mitglied wird als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen (Trainingsbereich, Umkleidekabine, Kiosk, etc.) in den Verein Steelbarz aufgenommen. Die Einrichtungen wurden besichtigt.
2. Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und wird nicht automatisch verlängert. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Bei nicht volljährigen Personen muss mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein und die Mitgliedschaft unterschreiben.
3. Haftung: Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den einzelnen Kursen und Veranstaltungen des Vereins Steelbarz in der Trainingshalle „Hall of Steelbarz“ erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitglieds. Seitens des Vereins Steelbarz wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Mitglieds ausdrücklich abgelehnt bzw. ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit beschränkt, ebenso wie die Haftung für Hilfspersonen des Vereins Steelbarz. Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Mitglieds in den Räumlichkeiten der Trainingshalle „Hall of Steelbarz“ wird ausdrücklich wegbedungen.
Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und Trainingsgeräten und hat dem Verein Steelbarz die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
4. Hallenregeln: Die Hallenregeln sind integrierter Bestandteil dieses Mitgliedervertrags. Dies hat zur Folge, dass deren Verletzung rechtlich als Vertragspflichtverletzung gelten. Das Mitglied hat sich an die Hallenregeln zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Ein Exemplar der Hallenregeln wurde dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Zudem sind die Hallenregeln in der Trainingshalle an mehreren Orten aufgehängt. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen derselben werden jeweils an der Infowand mitgeteilt und gelten mit dem Datum des Aushanges als integrierender Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist der Verein Steelbarz berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Mitgliedervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, den Mitgliedschaft Zugangscode zu sperren bzw. für ungültig zu erklären und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich. Dies gilt besonders für Zutrittsgewährung von Nicht-Mitgliedern während Öffnungszeiten ohne anwesendes Personal. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.
6. Zeitgutschrift: Im Falle eines Trainingsunterbruches in den nachfolgend abschliessend aufgeführten Fällen wird dem Mitglied eine Zeitgutschrift gewährt, sofern die Verhinderung zusammenhängend mindestens zehn (10) Tage gedauert hat und der Nachweis der Verhinderung erbracht wird. Die laufende Mitgliedschaft wird um die Dauer der Zeitgutschrift verlängert. Eine geldwerte Rückerstattung einer Zeitgutschrift, auch im Falle der Nichterneuerung der Mitgliedschaft, ist dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Zeitgutschriften werden nur in folgenden Fällen erteilt:
– Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses
– Bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes
– Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland
– Bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers
7. Rückerstattung: Rückerstattungen bezahlter Mitgliederbeiträge pro rata temporis erfolgen ausschliesslich nur bei ärztlich verordneter dauerhafter Trainingsdispens oder bei einem definitiven Wegzug aus dem Trainingsrayon der Trainingshalle „Hall of Steelbarz“ (>40 Kilometer). Die ärztliche Dispens oder Wohnsitzabmeldung muss dem Vorstand schriftlich zugestellt werden. Der Mitgliederbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages rückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 50.00 in Abzug gebracht wird.
8. Videoüberwachung: Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Trainingshalle aus Sicherheitsgründen permanent mittels Video-Systemen überwacht wird. Zudem können die Ein- und Austrittszeiten des Mitglieds elektronisch gespeichert werden.
9. Datenschutz:
Die persönlichen Daten der Mitglieder werden vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt.


